Herzlich willkommen
bei

Gesellschaft für Arbeits- und
Sozialrecht e. V.


 

Die Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht e. V. ( GefAS ) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, dessen Mitglieder, Beschäftigte und eine Vielzahl ehrenamtlich Tätiger sich seit über 15 Jahren für Menschen einsetzen, die in unserer Gesellschaft unter komplizierten sozialen Bedingungen leben und ihre Probleme nicht oder nur teilweise selbständig lösen können.

Menschen in derartigen Notsituationen haben vom Grundgesetz ausgehend berechtigte Ansprüche auf soziale Unterstützung und Betreuung. Die Wahrnehmung dieser sozialen Rechte und Ansprüche erfordert nicht nur den festen Willen dazu, sondern bedarf vor allem entsprechender Kenntnisse und rechtlicher Informationen.

Durch engagierte Unterstützung und Begleitung tritt GefAS als "Anwalt für sozial schwache und schlechter gestellte Menschen" auf.

Aus der Satzung

§ 2

Zweck und Aufgaben des Vereins

(1) Der Verein ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, einem anerkannten Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Er arbeitet aus sozialer Hilfsbereitschaft und humanitärer Verantwortung ohne parteipolitische oder konfessionelle Bindung. Seine Ziele und Methoden sind an den Geboten der Menschlichkeit ausgerichtet.

(2) Der Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Betreuung von Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, Arbeitslosen und solchen Personen, deren soziale Interessen nicht ausreichend vertreten werden ( Betroffene ). Die Hilfe und Unterstützung soll als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden werden.

Besondere Unterstützung erfahren Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind.


(3) Die Tätigkeit des Vereins ist auch darauf ausgerichtet, Betroffene und Personen, die im Sinne des Vereinstätig sind, zu informieren und zu bilden.

(4) Der Satzungszweck wird durch

 -   Bildung und Information
 -   soziale Beratung und Betreuung
 -   Organisierung und Unterstützung von Selbsthilfe
 -   Durchführung von Projekten mit Sozialbindung für Benachteiligte
 -   Förderung und Entwicklung sozialen Engagements und
     wohlfahrtspflegerischer Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern
 -   Pflege ehrenamtlicher Mitarbeit

realisiert.

(5) Der Verein kann wohlfahrtspflegerische Einrichtungen schaffen und unterhalten oder sich an ihnen beteiligen.

(6) Alle Leistungen des Vereins erfolgen freiwillig. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Unser Motto lautet:

"Zuhören und Hilfe zur Selbsthilfe geben"

 

 

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