Finanzierung 

 

Aus der Satzung:

 

§ 3

Gemeinnützigkeit / Mildtätigkeit

 

(1)

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung ( §§ 51 ff. AO ) in der jeweils gültigen Fassung.

 

(2)

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

(3)

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

§ 6

Finanzierung

 

(1)

Der Verein finanziert seine Ausgaben durch Leistungen der Mitglieder, Spenden, öffentliche Zuschüsse, Einnahmen im Rahmen wirtschaftlicher Zwecktätigkeit und sonstiger Zuwendungen.

 

(2)

Die Mitglieder sind verpflichtet Mitgliedsbeiträge zu zahlen, über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Über Ausnahmen von der Beitragspflicht entscheidet der Vorstand.
Fördermitglieder bestimmen ihren Beitrag jährlich selbstständig.

 

(3)

Es wird eine Aufnahmegebühr erhoben. Über die Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

Die Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht e.V. finanziert sich durch:

                                               -  Mitgliedsbeiträge
                                               -  Spenden von Mitgliedern und anderen natürlichen Personen sowie von
                                                  Verbänden und Unternehmen
                                               -  Zuwendungen von Stiftungen
                                               -  Projektförderung seitens der Arbeitsagenturen und der zuständigen
                                                  Ministerien bzw. des Senats von Berlin
                                               -  Fördermittel von Kreisen, Städten und Gemeinden auf der Grundlage
                                                  kommunaler Förderrichtlinien
                                               -  Mittel des Europäischen Sozialfonds für spezielle Projekte

 

Zur Deckung von Lohnkostenanteilen für die Beschäftigten und weiteren laufenden Kosten werden Einnahmen im Rahmen wirtschaftlicher Zwecktätigkeit erzielt.

Für die Verwirklichung ihrer Aufgaben ist die Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht auf Spenden und Zuwendungen angewiesen. Spendenüberweisungen an den gemeinnützigen Verein dienen satzungsgemäß unmittelbar sozialen Zwecken, insbesondere der Hilfe und Unterstützung von Personen, die in Notsituation geraten sind.

 

Spendenkonto:

Gefas e. V.

Sparkasse Oder Spree

Konto-Nummer: 3104915961

BLZ: 17055050

Spendenbescheinigungen für steuerliche Zwecke können erteilt werden.