Fördermitgliedschaft
Die Tätigkeit der Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht ist
gemäß ihrer Satzung ausgerichtet auf soziale Hilfsbereitschaft und humanitäre
Verantwortung gegenüber Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind,
Arbeitslosen und solchen Personen, deren soziale Interessen nicht ausreichend
vertreten werden.
Dieses soziale Anliegen verwirklichen die Mitglieder des Vereins
durch ehrenamtliche Tätigkeit und finanzielle Beiträge.
Auch Sie können unsere Arbeit als förderndes Mitglied (
Fördermitglied ) wesentlich unterstützen, indem Sie den beigefügten
Aufnahmeantrag ausfüllen.
Aus der Satzung:
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§ 4 |
Erwerb der Mitgliedschaft |
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(1) |
Mitglied der "Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht
e.V." kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Zweck
des Vereins unterstützt oder sich für die Zielsetzung nachhaltig einsetzt. Die Aufnahme von Fördermitgliedern ist möglich. Sie sind in die
Vereinsorganisation eingegliedert und berechtigt, an den
Mitgliederversammlungen sowie anderen Veranstaltungen des Vereins
teilzunehmen. Fördernde Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. |
Das
Antragsformular können Sie am
Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken.
Bitte im Kuvert zurücksenden an:
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Gesellschaft für
Arbeits- und Sozialrecht e.V. |