Fördermitgliedschaft

 

Die Tätigkeit der Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht ist gemäß ihrer Satzung ausgerichtet auf soziale Hilfsbereitschaft und humanitäre Verantwortung gegenüber Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, Arbeitslosen und solchen Personen, deren soziale Interessen nicht ausreichend vertreten werden.

Dieses soziale Anliegen verwirklichen die Mitglieder des Vereins durch ehrenamtliche Tätigkeit und finanzielle Beiträge.

Auch Sie können unsere Arbeit als förderndes Mitglied ( Fördermitglied ) wesentlich unterstützen, indem Sie den beigefügten Aufnahmeantrag ausfüllen.

Aus der Satzung:

 

§ 4

Erwerb der Mitgliedschaft

 

(1)

Mitglied der "Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht e.V." kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Zweck des Vereins unterstützt oder sich für die Zielsetzung nachhaltig einsetzt.

Die Aufnahme von Fördermitgliedern ist möglich. Sie sind in die Vereinsorganisation eingegliedert und berechtigt, an den Mitgliederversammlungen sowie anderen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Fördernde Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.

 vollständige Satzung

Das Antragsformular können Sie am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken.

 

Bitte im Kuvert zurücksenden an:

 

Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht e.V.
Hegelstraße 22
15517 Fürstenwalde/Spree