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Menschen in Notsituationen haben vom Grundgesetz ausgehend berechtigte Ansprüche auf soziale Unterstützung und Betreuung. Die Wahrnehmung dieser sozialen Rechte und Ansprüche erfordert nicht nur den festen Willen dazu, sondern bedarf vor allem entsprechender Kenntnisse und rechtlicher Informationen.
Durch engagierte Unterstützung und Begleitung tritt GefAS als "Anwalt für sozial schwache und schlechter gestellte Menschen" auf.
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